Kinderschutz

Kinderschutzkonzept Zielsetzung


Das Wohlergehen der mir als Tagesmutter anvertrauten Kinder ist mir ein elementares Anliegen.

Mir ist es bewusst, dass ich in meiner täglichen Arbeit, mit individuellen Persönlichkeiten arbeite und eine hohe Verantwortung für das Wohl und den Schutz der mir anvertrauten Kinder trage.

Ich betreue Kinder im U3 Bereich und das ist die wichtigste Prägungsphase ihres Lebens. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass ein behütetes Umfeld sowie ein sehr sorgsamer und respektvoller Umgang mit sensibler Kommunikation in Ihrem eigenen Umfeld, sowie auch während meiner Betreuung stattfindet. (Denn nur diese Grundlage lässt die Kinder sich frei entwickeln, da dass die oberste Grundlage für Sicherheit und somit freies Lernen / Entwickeln ist.)

Ich bin mir jeden Tag bewusst darauf mein pflegerisches und betreuendes Handeln entsprechend auszurichten und meine volle Aufmerksamkeit auf Auffälligkeiten zu legen, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten könnten. Denn meine Kindertagespflege soll ein sicherer Ort für Kinder sein, zu dem sie gerne kommen, mich auch als vertrauenswürdige Bezugsperson erleben und in unserer kleinen familiären Gruppe sich selbst erfahren und ihr eigenes Ich entwickeln und jeden Tag etwas Neues lernen.

Was heißt oder ist eigentlich Kindeswohl? Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und muss immer im Zusammenhang mit der Lebensbedingung der Familie und anderen Sachverhalten betrachtet werden. Daraus ergibt sich immer eine einzelfallbezogene Rechtsprechung. Ich als Tagesmutter bin auch verpflichtet aller 2 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis bei meinem Träger abzugeben, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Ich unterliege sowohl der Schweigepflicht als auch dem Datenschutz (§64 und §65 SGB VIII), in dem es um die Weitergabe der Sozialdaten geht. Ebenso ging und geht meiner Tätigkeit als Tagesmutter eine Eignungsprüfung nach §43SGBVIII voraus.

Wichtig ist, dass alle Eltern das Recht auf Erziehung haben, aber Kinder haben –wie alle Menschen – Anspruch auf Schutz des Staates. Deshalb ist der Staat verpflichtet einzugreifen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. (Wächteramt)

Die Organe, die die Aufgaben des Wächteramtes erfüllen sind die Familiengerichte und das Jugendamt. Kitas sowie auch ich als Tagesmutter (Teil der Kinder- und Jugendhilfe) unterstützen das Jugendamt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Im §8a des SGB VIII sind die Verantwortlichen sowie die Vorgehensweisen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgelegt.

Um das Kindeswohl immer im Auge zu haben, können wir uns an der Maslow`schen Bedürfnispyramide orientieren.

Oder an den ganz einfachen Satz: Was du nicht willst, das man dir tut das füge auch keinen anderen zu!!

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Wenn wir uns alle an dieser Pyramide orientieren, können wir einen kleinen Teil der Fälle von Kindeswohlgefährdung verhindern.

Denn leider gibt es auch viele Fälle, die nicht deutlich sichtbar sind und werden.

Deshalb gilt es, hier mit sehr viel Empathie und Sorgfalt täglich seinen Spürsinn zu schärfen und für das Wohlergehen jedes einzelnen Kindes täglich in meiner Tagespflege zu sorgen.