Das Wohlergehen der mir als Tagesmutter anvertrauten Kinder ist mir ein
elementares Anliegen.
Mir ist es bewusst, dass ich in meiner täglichen Arbeit, mit
individuellen Persönlichkeiten arbeite und eine hohe Verantwortung für das Wohl
und den Schutz der mir anvertrauten Kinder trage.
Ich betreue Kinder im U3 Bereich und das ist die wichtigste
Prägungsphase ihres Lebens. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass ein
behütetes Umfeld sowie ein sehr sorgsamer und respektvoller Umgang mit
sensibler Kommunikation in Ihrem eigenen Umfeld, sowie auch während meiner
Betreuung stattfindet. (Denn nur diese Grundlage lässt die Kinder sich frei
entwickeln, da dass die oberste Grundlage für Sicherheit und somit freies
Lernen / Entwickeln ist.)
Ich bin mir jeden Tag bewusst darauf mein pflegerisches und betreuendes
Handeln entsprechend auszurichten und meine volle Aufmerksamkeit auf
Auffälligkeiten zu legen, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten könnten.
Denn meine Kindertagespflege soll ein sicherer Ort für Kinder sein, zu dem sie
gerne kommen, mich auch als vertrauenswürdige Bezugsperson erleben und in
unserer kleinen familiären Gruppe sich selbst erfahren und ihr eigenes Ich
entwickeln und jeden Tag etwas Neues lernen.
Was heißt oder ist eigentlich Kindeswohl? Kindeswohl ist ein
unbestimmter Rechtsbegriff und muss immer im Zusammenhang mit der
Lebensbedingung der Familie und anderen Sachverhalten betrachtet werden. Daraus
ergibt sich immer eine einzelfallbezogene Rechtsprechung. Ich als Tagesmutter
bin auch verpflichtet aller 2 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis bei meinem
Träger abzugeben, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Ich unterliege
sowohl der Schweigepflicht als auch dem Datenschutz (§64 und §65 SGB VIII), in
dem es um die Weitergabe der Sozialdaten geht. Ebenso ging und geht meiner
Tätigkeit als Tagesmutter eine Eignungsprüfung nach §43SGBVIII voraus.
Wichtig ist, dass alle Eltern das Recht auf Erziehung haben, aber Kinder
haben –wie alle Menschen – Anspruch auf Schutz des Staates. Deshalb ist der
Staat verpflichtet einzugreifen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.
(Wächteramt)
Die Organe, die die Aufgaben des Wächteramtes erfüllen sind die
Familiengerichte und das Jugendamt. Kitas sowie auch ich als Tagesmutter (Teil
der Kinder- und Jugendhilfe) unterstützen das Jugendamt bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgabe. Im §8a des SGB VIII sind die Verantwortlichen sowie die
Vorgehensweisen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgelegt.
Um das Kindeswohl immer im Auge zu haben, können wir uns an der
Maslow`schen Bedürfnispyramide orientieren.
Oder an den ganz einfachen Satz: Was du nicht willst, das man dir tut das füge auch keinen anderen zu!!
Wenn wir uns alle an dieser Pyramide orientieren, können wir einen
kleinen Teil der Fälle von Kindeswohlgefährdung verhindern.
Denn leider gibt es auch viele Fälle, die nicht deutlich sichtbar sind
und werden.
Deshalb gilt es, hier mit sehr viel Empathie und Sorgfalt täglich seinen
Spürsinn zu schärfen und für das Wohlergehen jedes einzelnen Kindes täglich in
meiner Tagespflege zu sorgen.